Unternehmenswert (Blog Nr. 4/Nachfolgeregelung)

09.12.2020 Jeder Verkauf oder Übergabe einer Unternehmung ist mit einem Preis verbunden. Doch wie genau kann dieser festgelegt werden und was ist bei der Preisermittlung zu beachten? Unser nächster Blog zum Thema Unternehmenswert klärt Sie genau darüber auf.

Oftmals existiert die Vorstellung, es gäbe diesen einen korrekten Wert der Unternehmung. Dies ist leider in den seltensten Fällen so. Als Verkäufer möchten Sie klar den höchstmöglichen Preis erzielen. Als Käufer stellen Sie sich einen viel günstigeren Preis vor.

Es geht um Angebot und Nachfrage. Die Unternehmung kann noch so hoch bewertet werden, wenn Sie keinen potentiellen Käufer an der Angel haben, lässt sich dieser – eventuell zu hohe Unternehmenswert – nicht realisieren. Eine fundierte Unternehmensbewertung ist die Basis für Verkaufsgespräche, oftmals werden auch 2 Gutachten erstellt, eines vom Verkäufer und eines vom Käufer. Den effektiven Kaufpreis muss dann gemeinsam „ausgehandelt“ werden. Im Einzelfall kann auch die Bewertungsmethode zu Problemen in der Phase der Nachfolgeregelung führen.

Wir empfehlen Ihnen, eine Treuhandunternehmung zu wählen, welche den Berufsverbänden EXPERTsuisse und TREUHAND I SUISSE angehören. Diese Berufsverbände stehen für kompetente und qualitativ hochstehende Arbeiten in diesem Spezialgebiet. Sprechen Sie mit uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Tipp

Unser REVISIA-Nachfolgetipp Nr. 4: Bleiben Sie beim Kaufpreis realistisch – als Verkäufer wie auch als Käufer.

Zurück zur Übersicht