Als zugelassene Revisionsexpertin kann die REVISIA AG eingeschränkte und auch ordentliche Revisionen für grössere Unternehmen sowie alle weiteren Prüfungen durchführen, für welche eine Zulassung als Revisionsexpertin benötigt wird. Um die Zulassung zu erhalten, werden diverse Anforderungen an die REVISIA AG gestellt. Unter anderem muss die REVISIA AG über ein internes Qualitätssicherungssystem verfügen und die Qualität der Revisionen jährlich überprüfen.
Neben der REVISIA AG müssen auch diejenigen natürlichen Personen über eine Zulassung verfügen, welche die Revisionen leiten und dementsprechend die Verantwortung tragen. Eine Zulassung erfordert eine entsprechende Ausbildung, Fachpraxis und einen unbescholtenen Leumund.
Bei uns verfügen folgende Personen über eine Zulassung von der Revisionsaufsichtsbehörde:
Christoph Schütz, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte
Jonas Nowka, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte
Carla De Paolis, dipl. Treuhandexpertin, zugelassene Revisionsexpertin
Angelina Hasen, BSc Business Administration, zugelassene Revisorin
Die Zulassung erfolgt in einem Register, welches öffentlich zugänglich ist.
Die Zulassung der RAB bringt Rechte und Pflichten mit sich. So sind wir jederzeit dafür verantwortlich, unsere Tätigkeit mit einem hohen Mass an Professionalität, Unabhängigkeit und kritischer Grundhaltung auszuführen.
Festgestellte Verstösse gegen das Gesetz oder unsere Sorgfaltspflicht werden von der RAB in der Regel mit einem Verweis oder einem befristeten Entzug der Zulassung des/der leitenden RevisorIn sanktioniert. Dank der gewissenhaften Arbeitsweise stellt die REVISIA AG sicher, dass auch in Zukunft mit keinen Sanktionen zu rechnen ist.
Auch in herausfordernden Zeiten mit einer zunehmenden regulatorischen Dichte führen wir nach wie vor Leidenschaftlich gerne Revisionen durch. Gerne stehen wir Ihnen als unabhängige Revisionsstelle zu Verfügung: Kontaktieren Sie uns unverbindlich.