Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neuen Regelungen richten sich insbesondere an Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Im Zentrum steht die Frage, welche natürlichen Personen letztlich Eigentum an einem Unternehmen halten oder massgeblichen Einfluss auf dessen Entscheidungen ausüben. Dabei sind neben direkten Beteiligungen auch indirekte Beteiligungen und andere Formen der Kontrolle zu berücksichtigen.
Die entsprechenden Angaben müssen künftig an eine zentrale Registerstelle des Bundes übermittelt werden. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich.



