Änderungen durch Covid-19 für das Ausfüllen von Lohnausweisen und der Steuererklärung 2020

05.01.2021 Wissen Sie welche Änderungen die Covid-19-Pandemie im Bezug auf die Ausfüllung der Lohnausweise und der Steuererklärungen für das Jahr 2020 mit sich bringt? Haben Sie sich dazu bereits informiert und kennen Sie die gängigen Weisungen Ihres Wohnsitzkantons? Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Herausforderungen.

Durch die neuen Weisungen der kantonalen Steuerverwaltungen treten per 1. Januar 2021 diverse Änderungen für das Ausfüllen der Lohnausweise und Steuererklärungen in Kraft.

Unter anderem müssen die Arbeitgeber die erhaltenen Kurzarbeitsentschädigungen den einzelnen Mitarbeitern zuweisen und im Lohnausweis unter Ziffer 7 ausweisen. Auch unter Ziffer 15 sind ergänzende Angaben zu vermerken, wenn die Firma von Kurzarbeit betroffen war.

Die Steuerdeklarationen sind je nach Kanton von unterschiedlichen Änderungen betroffen. Im Kanton Bern wird das Home Office anerkannt und diverse Abzüge in diesem Zusammenhang sind zugelassen. Jedoch ist zu beachten, dass dadurch die anderen Berufskostenabzüge vermindert werden könnten.

Tipp

Unser REVISIA-Tipp: Informieren Sie sich bei der zuständigen Steuerverwaltung, damit Sie korrekte und vollständige Lohnausweise und Steuererklärungen erstellen.

Zurück zur Übersicht