Das neue Transparenzregister

26.10.2026 Der Bund führt per 1. Oktober 2026 neue Vorschriften zur Erfassung der wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen ein. Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) werden die Anforderungen an die Dokumentation von Eigentums- und Kontrollverhältnissen erweitert.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die neuen Regelungen richten sich insbesondere an Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Im Zentrum steht die Frage, welche natürlichen Personen letztlich Eigentum an einem Unternehmen halten oder massgeblichen Einfluss auf dessen Entscheidungen ausüben. Dabei sind neben direkten Beteiligungen auch indirekte Beteiligungen und andere Formen der Kontrolle zu berücksichtigen.

Die entsprechenden Angaben müssen künftig an eine zentrale Registerstelle des Bundes übermittelt werden. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ob und bis wann eine Meldung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Revisionsart und den bereits im Handelsregister erfassten Informationen ab.

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten grundsätzlich folgende Übergangsfristen:

  • Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision: 3 Monate, bis 31.12.2026
  • übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision: 4 Monate, bis 31.01.2027
  • Aktiengesellschaften mit eingeschränkter Revision: 5 Monate, bis 28.02.2027
  • übrige Gesellschaften: 6 Monate, bis 31.03.2027
  • Bestimmte Gesellschaften, bei denen alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen sind: 2 Jahre

Zu beachten ist, dass Änderungen im Handelsregister sowie Änderungen der wirtschaftlich berechtigten Personen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme gemeldet werden müssen.

Die Erfassung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov. Es empfiehlt sich daher, die notwendigen Angaben zu den beteiligten und kontrollierenden Personen rechtzeitig zusammenzustellen und den Zugang zur Plattform sicherzustellen.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir empfehlen, die neue Regelung zum Anlass zu nehmen, die Beteiligungsstruktur Ihres Unternehmens und die dazu vorhandenen Unterlagen zu überprüfen. Damit schaffen Sie eine gute Grundlage, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Wenn Sie Fragen zum neuen Transparenzregister haben oder unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

 

Bitte beachten Sie zudem, dass die Registrierung und die Eintragung ins Transparenzregister kostenlos sind. Seien Sie deshalb vorsichtig bei möglichen gefälschten Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen und leisten Sie keine Zahlungen für die Registrierung.

 

Zurück zur Übersicht