Beispiel:
Die X AG mit Sitz in Lörrach (DE) erbringt europaweit Montage- und Serviceleistungen und erzielt im 2018 in der Schweiz einen Umsatz von CHF 50‘000, in übrigen europäischen Ländern CHF 500‘000. Nach revidiertem Mehrwertsteuergesetz wird die X AG in der Schweiz steuerpflichtig, somit muss sie in das Mehrwertsteuer-Register eingetragen werden und mit der inländischen Mehrwertsteuer abrechnen.
Ab 1. Januar 2019 wird neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wer für mindestens CHF 100‘000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (d.h. die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als CHF 5) vom Ausland in die Schweiz sendet.
Beispiel:
Die Y AG mit Sitz in Konstanz (DE) ist ein Online-Buchhändler und erzielt im 2019 in der Schweiz durch Bücherbestellungen bis zu CHF 200 einen Umsatz von CHF 120‘000. Nach revidiertem Mehrwertsteuergesetz wird die Y AG in der Schweiz steuerpflichtig, somit muss sie in das Mehrwertsteuer-Register eingetragen werden und mit der inländischen Mehrwertsteuer abrechnen.
Fiskalvertretung
Unternehmen mit Sitz im Ausland benötigen für die Erledigung von umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz eine Fiskalvertretung.
Als Fiskalvertreter unterstützen wir unsere Kunden
- bei der Abklärung, ob die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht erfüllt sind
- übernehmen die Mehrwertsteuer-Registrierung sowie
- die Erstellung und Einreichung der periodischen MWST-Abrechnungen
- führen Korrespondenz mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Gerne beraten wir Sie und bieten Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.