Weitere ausgewählte Fragen und Antworten zum neuen Rechnungslegungsrecht
Gründungs- und Organisationskosten
Die Position „Gründungs- und Organisationskosten“ ist nach Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechtes nicht mehr zulässig. Entsprechend sind heute aktivierte Beträge zulasten der Erfolgsrechnung abzuschreiben.
Unterstellung neues Rechnungslegungsrecht
Die Bestimmungen zur Rechnungslegung sind neu rechts-formneutral ausgestaltet. Art. 957 OR sieht vor, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen dem gleichen Rechnungslegungsrecht unterstehen.
Leasinggeschäfte
Grundsätzlich muss zwischen Finanzierungs- und operativem Leasing unterschieden werden. Üblicherweise wird von einem Finanzierungsleasing gesprochen, wenn die Vertragsdauer drei oder mehr Jahre dauert und fix ist, der Leasingnehmer nur beschränkte Möglichkeiten hat, den Vertrag zu kündigen und die Summe der Leasingzahlungen ungefähr den vollen Wert des Leasingobjektes erreicht. Wenn wirtschaftlich betrachtet die Verfügungsmacht beim Leasingnehmer liegt, auch wenn das rechtliche Eigentum am Leasingobjekt nicht an diesen übergegangen ist spricht man von der formaljuristischen Auslegung des Leasinggeschäfts. Unter dieser Betrachtungsweise sind Leasinggeschäfte grundsätzlich zu bilanzieren. Eine Bilanzierung dürfte vor allem beim Finanzierungs-Leasing zur Anwendung gelangen, während die Bilanzierung des operativen Leasings eher unüblich ist.
Auswirkung auf die Jahresrechnung:
- Sachanlagen im Leasing sind klar getrennt von gekauften Sachanlagen auszuweisen
- Die Leasingverbindlichkeiten sind – wie alle fremden Mittel – in kurzfristige und langfristige Anteile aufzuteilen (Art. 959a Abs. 2 OR)
- Im Anhang ist der Gesamtbetrag der Leasingverbindlichkeiten und kaufvertragsähnlichen Leasinggeschäften auszuweisen, sofern diese nicht innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt werden können (Art. 959c Abs. 2 Ziff. 6 OR)
- Sofern die Leasingverbindlichkeiten gesondert bilanziert sind, kann auf eine separate Angabe im Anhang verzichtet werden (Art. 959c Abs. 2 OR)
- Im Sinne einer transparenten Darstellung ist der Ausweis sämtlicher Leasingverbindlichkeiten jedoch sinnvoll, also auch der bilanzierten (evtl. mit dem Zusatz „davon in der Bilanz bereits berücksichtigt“)
Langfristige Mietverträge
Langfristige Mietverträge sind wirtschaftlich den Leasingverbindlichkeiten im engeren Sinne gleichzusetzen. Somit sind auch langfristige Mietverträge, welche nicht innerhalb von zwölf Monaten auslaufen oder gekündigt werden können, im Anhang offenzulegen.
Baurechtszins
Ein Baurecht stellt im Prinzip ebenfalls eine Miete dar und ist somit im Anhang offenzulegen. Hier kann wegen der Langfristigkeit allenfalls auf eine Zahlenform verzichtet werden. Eine mögliche Formulierung im Anhang könnte lauten: „Die XY AG hat einen Baurechtsvertrag mit einer Laufzeit bis 30.6.2055 und einem aktuellen jährlichen Baurechtszins von CHF 65‘000 abgeschlossen“.
Weitere Fragen stellen sich insbesondere zu Bewertungsfragen, so die Frage bezüglich der Einzel-, respektive der Gruppenbewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten. Auf die detaillierte Ausführung dieser Thematik verzichten wir an dieser Stelle. Wir stehen Ihnen für einzelne Fragen aber gerne zur Verfügung.
Schlussbemerkungen
Wie Sie sehen, liegen die Herausforderungen des neuen Rechnungslegungsrechts in den Details. Bitte unterstützen Sie uns indem Sie diese notwendigen Informationen für die Revision oder die Abschlusserstellung vorbereiten. Wir können dadurch unsere Arbeiten effizienter ausführen.Die neuen Vorschriften gelten für alle KMU’s. In den nächsten Monaten steht die Umstellung der Jahresrechnungen bei öffentlich-rechtlichen Institutionen auf das neue HRM2 vor der Tür. Dieser Aufwand ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch über eine Modernisierung der Jahresrechnungen für Vorsorgeeinrichtungen nachgedacht.
Abschliessend gilt festzuhalten, dass der Auslöser für diese Änderungen der Gesetzgeber war. Sie können für Ihre Unternehmung aber mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und eine bessere Grundlage für zukünftige Entscheidungen gewinnen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und der Auswertung der zusätzlichen Informationen. Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne behilflich.