Neu werden die Behörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den Konto- und Finanzdaten der Steuerpflichtigen austauschen. Die Angaben aus dem Ausland gelangen über die ESTV direkt an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden.
Hat der Steuerpflichtige beim Ausfüllen der Steuererklärung in der Vergangenheit Einkommen, Bankkonti oder andere Vermögenswerte (beispielsweise Liegenschaften) im Ausland oder in der Schweiz nicht deklariert, ist mit einer Nachsteuer und den Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre zu rechnen. Ausserdem droht eine Busse zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der hinterzogenen Steuersumme.