Steuererklärung 2023 – Wir übernehmen, Sie sparen!

16.02.2024 Der erste Termin für die Einreichung der Steuererklärung im Kanton Bern rückt näher. Bis am 15. März 2024 erwartet die Steuerverwaltung bereits die ersten Steuererklärungen für natürliche Personen.

Wem diese Frist zu knapp ist, kann die Einreichefrist online wie folgt verlängern:

bis 15. Juli                        gebührenfrei

bis 15. September           Kosten CHF 20.00

bis 15. November            Kosten CHF 40.00

Bei verspätetem Einreichen der Steuererklärung werden Mahngebühren von CHF 60.00 erhoben.

Für unsere treuen Stammkunden, die ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, kümmern wir uns nicht nur automatisch um die Fristverlängerung. Wir übernehmen auch professionell das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Steuerlast zu minimieren, und vertrauen Sie darauf, dass wir Ihre Angelegenheiten kompetent und zuverlässig erledigen!

Durch gezielte steuerliche Massnahmen kann eine Steueroptimierung erreicht werden:

Haben Sie in die 3. Säule eingezahlt?
Einzahlungen in die 3. Säule heute abziehen und im Alter, bei Hauskauf oder Geschäftsgründung steuerreduziert wieder beziehen? Das lohnt sich! Wir sagen Ihnen, wie.

Haben Sie schon an einen Einkauf in die Pensionskasse gedacht? Wir schon, und zeigen Ihnen gerne, wie viel Steuern Sie damit sparen können.

Liegenschaftsunterhalt und Höhe von Hypotheken. Welche Liegenschaftskosten sind steuerlich abziehbar? Lohnt sich die Amortisation einer Hypothek für Sie? Fragen Sie unser Fachpersonal.

Berufskosten, Homeoffice, Krankheitskosten. Welche Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Informieren Sie sich bei uns.

Kinderabzüge, Alimente und Unterhaltszahlungen. Bei Trennungen oder Kindern in Konkubinatsfamilien ergeben sich viele Fragen. Wir haben Antworten.

Erbschaft, Schenkung, Wohnrecht. Im Alter werden manche mit Situationen und Entscheidungen konfrontiert, die gut durchdacht werden müssen. Wir beraten Sie gerne zu den Steuerfolgen.

Liebe GeschäftsinhaberInnen, welches Verhältnis zwischen Lohn und Dividende ist für Sie das günstigste? Wir rechnen nach!

Haben Sie eine Einzelunternehmung? Wissen Sie, wieviel Sie in die 3. Säule einzahlen können? Nein, der Maximalbeitrag von aktuell CHF 7‘056.- gilt für Sie nicht! Sie können je nach Geschäftsergebnis mehr einzahlen, um eine Steueroptimierung zu erreichen. Wir zeigen Ihnen das optimale Verhältnis.

Haben wir ihr Interesse geweckt? Bei weiteren Fragen und für detailliertere Auskünfte steht Ihnen unsere Steuerspezialistin Catherine Bruckmann gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre individuellen steuerlichen Anliegen zu besprechen.

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