Besteuerung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ab 1. Januar 2024

12.01.2024 Mit der Steuergesetzrevision des Kantons Bern im Jahr 2024 wird eine Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung sowie eine verstärkte Förderung von Solaranlagen eingeführt. Diese Massnahme zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie zu unterstützen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kanton weiter zu fördern.

  • Mit der Steuergesetzrevision werden neu nicht nur Aufdachanlagen, sondern auch direkt ins Dach eingebaute Anlagen und solarthermische Anlagen von der amtlichen Bewertung ausgenommen. Bei bereits erbauten Indachanlagen können die Eigentümer von einer Senkung des amtlichen Wertes und damit einer verringerten steuerlichen Belastung profitieren. Zudem werden Solaranlagen bei der Berechnung des Eigenmietwerts nicht mehr berücksichtigt. Damit die betroffenen steuerpflichtigen Personen eine Senkung des amtlichen Wertes erzielen, muss ein Antrag für ihre Solarthermieanlagen bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Zu diesem Zweck wurde ein zusätzliches Schreiben zusammen mit der Liegenschaftssteuerrechnung für das Jahr 2023 versendet. Die Photovoltaik- und Solarthermieanlagen werden neu als bewegliches Vermögen betrachtet und unterliegen mit 20% des Anschaffungswertes der Vermögenssteuer.
  • Weiter erfolgt die Besteuerung von Erträgen aus der Stromerzeugung neu nach dem sogenannten Nettoprinzip. Das impliziert, dass lediglich der Teil des Ertrages versteuert wird, der den Eigenbedarf übersteigt. Demnach werden Erträge für den Eigenbedarf steuerfrei.
  • Neu können die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen als Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlicher in Abzug gebracht werden. Diese Praxis gilt ab dem 1. Januar 2024 auch im Rahmen eines Neubaus. Andere Energiesparmassnahmen bleiben weiterhin nur auf bestehenden Bauten abzugsfähig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuergesetzrevision im Kanton zu einer erheblichen Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Solaranlagen und erneuerbare Energien führt.

Bei weiteren Fragen und für detailliertere Auskünfte steht Ihnen unser Steuerspezialist Sven Ziswiler gerne zur Verfügung.

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