QR-Rechnung

10.02.2020 Ab 30. Juni 2020 können erste QR-Rechnungen statt der gewohnten Einzahlungsscheine bei Ihnen eintreffen. Alle Rechnungsempfänger in der Schweiz müssen ihre Soft- und Hardware daher rechtzeitig auf das Verarbeiten und Zahlen von QR-Rechnungen anpassen.

  • Verwenden Sie für den Zahlungsverkehr Lesegeräte, Kreditoren- und  Debitorensoftware, dann kontaktieren Sie Ihren Softwarepartner/-hersteller.
  • Verwenden Sie keine Hilfsmittel für den Zahlungsverkehr, wird Ihnen Ihre Bank die Möglichkeit zur Bezahlung von QR-Rechnungen ermöglichen.

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