Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 1. Januar 2021
20.12.2020 Nach dem deutlichen Ja des Stimmvolks tritt der Vaterschaftsurlaub bereits per 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem hat der Bundesrat präzisiert, dass dieser Urlaub in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden kann. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der Erwerbsordnung-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.
Auch die Beitragssätze der Säule 3a werden sich aufgrund der Anpassung ändern.