Folgen als Arbeitgeber:
– Die Privatanteile müssen einmalig neu gerechnet werden, neu zu 0.9% pro Monat resp. 10.8% pro Jahr
– Das Feld „F“ muss auf dem Lohnausweis weiterhin angekreuzt werden, wenn ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für die Beförderung zwischen dem Arbeits- und Wohnort benutzt wird.
– Der Vermerk zum Aussendienstanteil und Homeoffice-Tagen im Lohnausweis unter Ziffer 15 entfällt.
– Die Sozialversicherungsabgaben sowie die MWST erhöhen sich minimal.
Folgen als Arbeitnehmende:
– Das steuerbare Einkommen erhöht sich leicht.
– Die Deklaration und damit die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung entfällt (Ziffer 2.21).
– Der Berufskostenabzug (Fahrkosten) beim Bund von max. CHF 3‘000.00 ist in der Pauschale bereits berücksichtigt.
– Die steuerliche Belastung wird bei langen Arbeitswegen oder niedrigem Aussendienstanteil tiefer, erhöht sich jedoch bei kurzen Arbeitswegen und hohem Aussendienstanteil.