Erhöhung des Privatanteils bei Geschäftsfahrzeugen ab 01.01.2022

11.01.2022 Ab dem 01.01.2022 steigt der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge von 0.8% auf 0.9% pro Monat. Was das für Sie bedeutet, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Folgen als Arbeitgeber:

– Die Privatanteile müssen einmalig neu gerechnet werden, neu zu 0.9% pro Monat resp. 10.8% pro Jahr

– Das Feld „F“ muss auf dem Lohnausweis weiterhin angekreuzt werden, wenn ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für die Beförderung zwischen dem Arbeits- und Wohnort benutzt wird.

– Der Vermerk zum Aussendienstanteil und Homeoffice-Tagen im Lohnausweis unter Ziffer 15 entfällt.

– Die Sozialversicherungsabgaben sowie die MWST erhöhen sich minimal.

 

Folgen als Arbeitnehmende:

– Das steuerbare Einkommen erhöht sich leicht.

– Die Deklaration und damit die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung entfällt (Ziffer 2.21).

– Der Berufskostenabzug (Fahrkosten) beim Bund von max. CHF 3‘000.00 ist in der Pauschale bereits berücksichtigt.

– Die steuerliche Belastung wird bei langen Arbeitswegen oder niedrigem Aussendienstanteil tiefer, erhöht sich jedoch bei kurzen Arbeitswegen und hohem Aussendienstanteil.

 

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